
§ 20 StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 3 Promille gilt, dass in diesem Fall Schuldunfähigkeit selbst bei einem trinkgewohnten Menschen 'regelmäßig nicht ausgeschlossen' werden könnte, wobei dann aber noch auf ...
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https://www.alkohol-lexikon.de/ALCOHOL/AL_GE/stgb.shtml
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